Voraussetzungen für die Gewährung von Konsumkredite

  • Voraussetzungen für die Gewährung von Konsumkredite
    • Schweizerbürger oder Inhaber eines B, C oder L Ausweises
    • Arbeitsplatz in der Schweiz
    • Wohnsitz in der Schweiz
    • Monatliches Netto-Einkommen von mind. CHF 3'000.00 (Rente oder Lohn)
    • Festanstellung von mind. 3 Monaten
    • Keine offenen Betreibungen
    • Keine Verlustscheine/Schuldbriefe

Benötigte Dokumente

    • Gültige Identitätskarte oder Reisepass
    • Niederlassungsausweis für Ausländer
    • 3 letzte Lohnabrechnungen
    • Belege von erhaltenen Renten (nur für AHV/IV-Bezüger)
    • Bei verheirateten Personen, sind die gleichen Dokumente vom Ehepartner beizulegen
    • Wenn Sie eine Übernahme/Auflösung des bereits bestehenden Kredites wünschen, teilen Sie uns bitte den offenen Betrag bzw. Restbetrag mit

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Rechtlicher Hinweis: Kreditvergabe ist verboten, falls sie zu Ueberschuldung des Konsumenten führt (Art. 3 UWG)